Verabschiedung im Bundestag

Verabschiedung im Bundestag

Der Bundestag hat am 5.7.2007 das neue VVG verabschiedet.

 

Das Gesetz soll im September dem Bundesrat vorgelegt werden.

 

Das Gesetz ist jedoch nicht zustimmungsbedürftig. Man unterscheidet Gesetze, denen der Bundesrat zustimmen muss und solche, gegen die er lediglich Einspruch einlegen kann. Bei nicht zustimmungsbedürftigen Gesetzen – wie dem neuen VVG – hat der Bundesrat lediglich ein Einspruchsrecht. Einsprüche des Bundesrats können jedoch durch einen mehrheitlichen Beschluss im Bundestag zurückgewiesen werden. Das betreffende Gesetz gilt damit als beschlossen.

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