Mehr Informationen zur VVG-Informationspflichtenverordnung

Kurz vor Weihnachten wurde die VVG-Informationspflichtenverordnung verkündet, die zum 01.01.2008 in Kraft treten wird.

 

Es bleibt dabei: Die Lebens- und Krankenversicherer müssen ab 01.07.2008 bei Neuabschlüssen die in die Prämie einkalkulierten Abschlusskosten in Euro ausweisen (§§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und  3 Abs.1. Nr. 1 VVG-InfoV). Die übrigen einklalkulierten Kosten können hingegen als Anteil der Jahrsprämie unter Angabe der jeweiligen Laufzeit ausgewiesen werden.

 

Ist der Versicherungsnehmer ein Verbraucher, ist diesem zudem ein Produktinformationsblatt auszuhändigen, das die wichtigsten Leistungen und Pflichten des Versicherungsvertrags zusammenfasst (§ 4 VVG-InfoV). Die in der Verordnung vorgegebene Reihenfolge ist dabei einzuhalten.

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