Fallbezogenes Fachges.

Im fallbezogenen Fachgespräch über eine selbständig durchgeführte betriebliche Fachaufgabe zeigt der Prüfungsteilnehmer, dass er

 

  • komplexe Aufgaben bearbeiten,
  • seine Vorgehensweise begründen,
  • Problemlösungen in der Praxis bearbeiten,
  • Hintergründe und Schnittstellen erläutern und
  • Ergebnisse bewerten kann.

 

Im Vorfeld der Prüfung erstellt der Prüfungsteilnehmer für jede der beiden gewählten Wahlqualifikationseinheiten einen Report.

 

Der Report ist höchstens 3 Seiten lang und wird nicht bewertet. Er dient als Grundlage für das Gespräch. Er beinhaltet

 

  • eine Beschreibung der Aufgabenstellung,
  • der Planungs-und Durchführungsphase sowie
  • eine Auswertung.

 

Nähere Informationen zum FFG und zum Report finden Sie in der Broschüre "Leitlinien für die Durchführung des Fallbezogenen Fachgesprächs", die beim Verlag Versicherungswirtschaft zu erhalten ist.

Aktuelles:
Broschüre zur Umfrage 2011 erschienen
Im Herbst 2010 hat der BWV Bildungsverband das Berufsbild Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen evaluiert.