Im fallbezogenen Fachgespräch über eine selbständig durchgeführte betriebliche Fachaufgabe zeigt der Prüfungsteilnehmer, dass er
- komplexe Aufgaben bearbeiten,
- seine Vorgehensweise begründen,
- Problemlösungen in der Praxis bearbeiten,
- Hintergründe und Schnittstellen erläutern und
- Ergebnisse bewerten kann.
Im Vorfeld der Prüfung erstellt der Prüfungsteilnehmer für jede der beiden gewählten Wahlqualifikationseinheiten einen Report.
Der Report ist höchstens 3 Seiten lang und wird nicht bewertet. Er dient als Grundlage für das Gespräch. Er beinhaltet
- eine Beschreibung der Aufgabenstellung,
- der Planungs-und Durchführungsphase sowie
- eine Auswertung.
Nähere Informationen zum FFG und zum Report finden Sie in der Broschüre "Leitlinien für die Durchführung des Fallbezogenen Fachgesprächs", die beim Verlag Versicherungswirtschaft zu erhalten ist.


